Nach der Mehrheit der islamischen Gelehrten kann das Freitagsgebet in Moscheen innerhalb von Siedlungsgebieten oder auf nahegelegenen offenen Plätzen verrichtet werden. Die Malikiten, die darauf bestehen, dass das Freitagsgebet im Siedlungsgebiet abgehalten werden muss, betonen außerdem, dass es in der Moschee verrichtet werden sollte. (Ibn Rüşd, Bidâyetü'l-müctehid, 1/170; Mevvâk, et-Tâc, 2/520; Şirbînî, Muğni’l-muhtâc, 1/543; Kâsânî, Bedâ’i, 1/259-261; İbn Kudâme, el-Muğnî, 2/242-243) Allerdings ist es in jedem Fall erforderlich, für das Freitagsgebet, egal wo es verrichtet wird, die Erlaubnis der religiös zuständigen Behörden einzuholen.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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