Es ist erlaubt, die Belohnung für eine verrichtete gottesdienstliche Handlung oder eine gute Tat einer anderen Person zu widmen. Eine Person kann die Belohnung für das Rezitieren des Korans, das Abschließen einer Koranlesung oder für eine gute Tat einer anderen Person schenken. Es wird erwartet, dass die Person, der die Belohnung gewidmet wird – unabhängig davon, ob sie lebt oder bereits verstorben ist – davon profitiert. Denn es wird überliefert, dass der Prophet Muhammad (s.a.s.) bei Beerdigungen die Sure al-Fâtiha rezitierte und dies auch empfahl (Ibn Madscha, Dschanâiz, 22 [1495, 1496]); ebenso wird berichtet, dass Abdullah ibn Umar (r.a.) es als gut ansah, für die Seelen der Verstorbenen aus der Sure al-Baqara zu rezitieren (Beyhakî, es-Sünenü’l-kübrâ, 4/93 [7068]). Zwar werden durch die von anderen geschenkte Belohnung nicht die gottesdienstlichen Pflichten beglichen, die eine Person selbst erfüllen muss, doch kann dies dazu führen, dass ihre guten Taten und Belohnungen zunehmen und ihr Rang erhöht wird.
Als ein Mann aus dem Stamm der Banu Salama fragte, ob er nach dem Tod seiner Eltern noch etwas Gutes für sie tun könne, antwortete der Prophet Muhammad (s.a.s.): „Ja, für sie um Barmherzigkeit bitten, für sie um Vergebung bitten, ihre Vermächtnisse erfüllen, sich um ihre Verwandten kümmern und ihnen gegenüber seine Pflichten erfüllen sowie ihre Freunde ehren und ihnen Gutes tun.“ (Abû Dâwûd, Adab, 128 [5142]; Ibn Madscha, Adab, 2 [3664])
Ein Gefährte, der angab, seine Mutter sei plötzlich verstorben und hätte, wenn sie hätte sprechen können, vermutlich das Geben von Almosen empfohlen, fragte, ob die Belohnung für eine in ihrem Namen gegebene Spende sie erreichen würde. Der Prophet antwortete: „Ja, sie erreicht sie. Gib in ihrem Namen Almosen.“ (Buchârî, Wasâya, 19 [2760]; Muslim, Zakât, 51 [1004])
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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