AntwortEditorialShejire Editorial
Eine Person kann ihre Zakat entweder persönlich übergeben oder sie durch einen Bevollmächtigten oder per Überweisung zahlen. Wichtig ist hierbei, dass die Zakat tatsächlich die empfangsberechtigte Person erreicht. (Ibn Abidin, Reddü’l-muhtâr, 2/269-270) Eventuelle Überweisungs- oder EFT-Gebühren dürfen jedoch nicht von der Zakat abgezogen werden, sondern müssen zusätzlich gezahlt werden.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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