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Kann die Zakat über Wege wie Vollmacht, Überweisung, EFT usw. gezahlt werden?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Eine Person kann ihre Zakat entweder persönlich übergeben oder sie durch einen Bevollmächtigten oder per Überweisung zahlen. Wichtig ist hierbei, dass die Zakat tatsächlich die empfangsberechtigte Person erreicht. (Ibn Abidin, Reddü’l-muhtâr, 2/269-270) Eventuelle Überweisungs- oder EFT-Gebühren dürfen jedoch nicht von der Zakat abgezogen werden, sondern müssen zusätzlich gezahlt werden.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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