AntwortEditorialShejire Editorial
Wie bei den Gottesdiensten des Fastens und der Pilgerfahrt wird auch bei der Zakat das Mondjahr zugrunde gelegt. Damit die Zakat verpflichtend wird, muss ein Mondjahr über das Vermögen in Nisab-Höhe vergangen sein. Dennoch kann der Eigentümer, wenn er möchte, die Zakat für sein Vermögen, das bereits den Nisab erreicht hat, auch vor Ablauf des Jahres entrichten. (Kâsânî, Bedâ’i, 2/50-51; İbnü’l-Hümâm, Fethu’l-qadîr, 2/206)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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