Wenn jemand Gebete nachzuholen hat und deren Anzahl weniger als sechs ist, also wenn die Person als "Sahib-i Tertip" gilt, sollte sie zuerst das nachzuholende Gebet und danach das Pflichtgebet der aktuellen Zeit verrichten. Wenn jedoch sechs oder mehr Gebete nachzuholen sind, also wenn die Person nicht mehr als "Sahib-i Tertip" gilt, kann das Nachholgebet entweder vor oder nach dem aktuellen Pflichtgebet verrichtet werden. (Haddâd, el-Cevhera, 1/67; Mevsılî, el-İhtiyâr, 1/64-65)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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