Zakat kann sowohl in Sachwerten wie Lebensmitteln und Kleidung als auch in bar, in Fremdwährung oder in Gold entrichtet werden. (Ibn Abidin, Reddü’l-muhtâr, 2/298-299) Ein Scheck oder Schuldschein ist ein Dokument, das festlegt, wem eine Ware oder ein Geldbetrag zusteht und wird zwischen zwei oder mehreren Personen ausgestellt. Daher repräsentiert er die darauf vermerkte Menge an Ware oder Geld. Aus diesem Grund kann ein wohlhabender Zakatpflichtiger einen Schuldschein, dessen Bezahlung zum Fälligkeitsdatum sicher ist, an einen Bedürftigen als Zakat abtreten. Die Verpflichtung gilt jedoch erst dann als erfüllt, wenn das Geld tatsächlich eingezogen wurde. Wird der Schuldschein nicht bezahlt, muss die Zakat erneut entrichtet werden. (Siehe Ibn Abidin, Reddü’l-muhtâr, 2/270)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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