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Kann ein Unternehmen die an seine Mitarbeiter verteilten Hilfen als Zakat anrechnen?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Damit die von einem Unternehmen geleisteten Hilfen und Spenden als Zakat angerechnet werden können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie müssen mit der Absicht der Zakat gegeben werden,

  • Die Empfänger müssen zu denjenigen gehören, denen es erlaubt ist, Zakat zu erhalten,

  • Wenn das Unternehmen eine Kapitalgesellschaft ist, müssen die Gesellschafter die Geschäftsführung zur Abgabe der Zakat bevollmächtigen,

  • Die Hilfe darf nicht zu den im Vertrag vorgesehenen Zahlungen wie Prämien oder ähnlichen Leistungen gehören.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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