Wenn der Koran rezitiert wird, sollte man sich, sofern es nicht zwingende Gründe gibt, nicht mit anderen Dingen beschäftigen, sondern dem Koran zuhören. So heißt es in der folgenden Koranstelle: „Und wenn der Koran vorgetragen wird, so hört ihm zu und seid still, auf dass ihr Erbarmen findet.“ (el-A'râf, 7/204). In diesem Vers wird den Gläubigen befohlen, dem Koran zuzuhören, wenn er rezitiert wird. Da das Zuhören jedoch als kollektive Pflicht (fard kifaya) gilt, ist es erlaubt, das Tahiyyat al-Masjid-Gebet zu verrichten, wenn bereits andere zuhören. (Ibn Abidin, Reddü’l-muhtâr, 1/546, 2/18)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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