Eine Person, die aus Gründen der rituellen Reinheit (wie z.B. einer dauerhaften Gebrechlichkeit) entschuldigt ist, kann das Gebet als Imam für andere mit derselben Entschuldigung leiten. Nach den Hanafiten darf diese Person jedoch nicht für Personen ohne Entschuldigung als Imam fungieren, da der Zustand des Imams nicht niedriger sein darf als der der Gemeinde. (Merğînânî, el-Hidâye, 1/58) Nach den Schafiiten hingegen kann eine entschuldigte Person auch für nicht entschuldigte Personen das Gebet leiten. (Şirbînî, Muğni’l-muhtâc, 1/483)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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