Gebetszeiten
Gottesdienstde

Kann eine verstorbene Person über den Zustand der Lebenden informiert sein?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Es ist überliefert, dass der Prophet Muhammad (s.a.s.) nach der Schlacht von Badr zu den toten Götzendienern sprach, mit ihnen redete und berichtete, dass sie ihn hörten (Buhârî, Cenâiz, 86 [1370]; Muslim, Cenâiz, 9 [921]); ebenso empfahl er denjenigen, die Gräber besuchen, den dort Begrabenen den Friedensgruß zu entbieten, und er selbst ging zum Friedhof Baqi‘ und grüßte die dort Begrabenen (Muslim, Cenâiz, 102 [974]). Weiterhin wird überliefert, dass der Prophet (s.a.s.) mitteilte, dass die Taten der Lebenden ihren verstorbenen Verwandten und Nahestehenden gezeigt werden und dass sie sich über gute Taten freuen und über schlechte Taten betrübt sind (Taberânî, el-Mu‘cemü’l-kebîr, 4/129 [3887]). Einige islamische Gelehrte haben sich auf diese Hadithe gestützt und erklärt, dass die Verstorbenen – soweit Allah es erlaubt – über den Zustand der Lebenden informiert sein können.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

👍 0👎 0💬 0
Teilen:

Kommentare

Noch keine Kommentare.