Wie bekannt ist das Gebet die wichtigste der von unserer Religion vorgeschriebenen gottesdienstlichen Handlungen. Nach dem Glaubensbekenntnis ist es die erste der fünf Säulen, auf denen der Bau des Islams errichtet ist. Für jeden Muslim, der geistig gesund und im Erwachsenenalter ist, ist das Gebet verpflichtend (fard). Es ist eine Sünde, das Gebet ohne einen legitimen, das Verschieben oder Auslassen erlaubenden Grund nicht rechtzeitig zu verrichten und nachzuholen. Das Gebet darf nur aus triftigen Gründen wie Verschlafen, Vergessen oder einer Krankheit, die selbst das Gebet durch Andeutung mit dem Kopf unmöglich macht, nachgeholt werden. Der Prophet (s.a.s.) sagte: „Wenn einer von euch verschläft oder vergisst und deshalb ein Gebet nicht rechtzeitig verrichten kann, soll er es nachholen, sobald er sich daran erinnert.“ (Muslim, Mesâcid, 316 [684]; siehe auch Buhârî, Mevâkîtü’s-salât, 37 [597])
Viel Beschäftigung, Arbeit zur Versorgung der Familie oder Reisen gelten nicht als Entschuldigung für das Verschieben des Gebets. Im Koran heißt es: „Männer, die weder Handel noch Verkauf vom Gedenken an Allah, vom Verrichten des Gebets und vom Entrichten der Zakat abhalten kann. Sie fürchten einen Tag, an dem die Herzen und Augen sich vor Schrecken wenden werden.“ (en-Nûr, 24/37)
Arbeitgeber oder Verantwortliche am Arbeitsplatz sollten ihren Angestellten und Arbeitern die Möglichkeit geben, das Freitagsgebet und die fünf täglichen Gebete zu verrichten. Allerdings ist es im Hinblick auf die Arbeitsdisziplin und um die Arbeit nicht zu vernachlässigen angebracht, dass der Arbeitnehmer die Erlaubnis des Arbeitgebers oder Vorgesetzten einholt. Auch wenn das Gebet ohne Erlaubnis verrichtet wird, ist es gültig. Wer an einem Ort arbeitet, an dem das Gebet nicht möglich ist, sollte sich nach einer Arbeitsstelle umsehen, an der dies möglich ist.
Wenn die Arbeitnehmer trotz Bemühungen keine andere Möglichkeit finden, können sie das Mittags- und Nachmittagsgebet entweder vorgezogen in der Mittagszeit oder verspätet in der Nachmittagszeit, sowie das Abend- und Nachtgebet entweder verspätet in der Nachtzeit oder vorgezogen in der Abendzeit zusammen verrichten (cem/zusammenlegen). Sie sollten jedoch nicht vergessen, dass dies nur im Falle einer Notwendigkeit erlaubt ist.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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