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Kann man von den Rentenbeiträgen Zakat geben?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Das Rentensystem in Kasachstan ist mehrstufig aufgebaut. Die erste Stufe umfasst Rentenzahlungen aus dem Staatshaushalt (allgemeine und Basisrente).

Die zweite Stufe ist das obligatorische Ansparsystem, das aus den verpflichtenden Rentenbeiträgen der Arbeitnehmer in Höhe von 10 % und den verpflichtenden beruflichen Rentenbeiträgen der Arbeitgeber in Höhe von 5 % für Arbeitnehmer in gefährlichen Berufen besteht.

Die dritte Stufe ist das freiwillige Ansparsystem, bei dem die Rentenzahlungen aus freiwilligen Beiträgen erfolgen.

Grundsätzlich muss das Vermögen, von dem Zakat zu entrichten ist, "vollständig im Besitz" sein. Das bedeutet, dass derjenige, der Zakat gibt, über dieses Vermögen verfügen, es nach eigenem Ermessen nutzen und tatsächlich besitzen können muss.

Im Koran heißt es: "Nimm Almosen (Zakat, Sadaqa) von ihrem Besitz" (Sure at-Tauba, 103), "Und in ihrem Besitz ist ein Recht für den Bittenden und den Bedürftigen" (Sure adh-Dhariyat, 19).

Außerdem sagte der Prophet (möge Allahs Segen und Frieden auf ihm sein): "Allah hat ihnen vorgeschrieben, von ihrem Besitz Zakat zu nehmen und sie von den Reichen den Armen zu geben" (an-Nasa'i).

Daher verpflichtet die Scharia nicht dazu, Zakat auf das Geld im Rentenfonds zu zahlen. Denn mit Ausnahme einiger gesetzlich geregelter Fälle ist es Bürgern Kasachstans gesetzlich untersagt, vorzeitig über das Geld auf ihrem Rentenkonto zu verfügen.

Nach der hanafitischen Rechtsschule wird für vergangene Jahre keine Zakat gezahlt. Die Zakatpflicht beginnt erst ab dem Tag, an dem das Geld tatsächlich in den Besitz gelangt ("Fath Bab al-Ghina", 2/9).

Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: "Für Vermögen, das nicht vollständig im Besitz ist (Dimar), wird keine Zakat gezahlt."

Das Vermögen, für das Zakat zu entrichten ist, muss die Fähigkeit zur Vermehrung besitzen. Vermögen, über das man nicht frei verfügen kann, besitzt diese Fähigkeit nicht ("al-Hidaya", 2/159). Daher ist niemand verpflichtet, Zakat auf das im Rentenfonds angesparte Geld zu zahlen. Erst wenn das Geld aus dem Rentenfonds ausgezahlt wird, sei es nach Ablauf der Frist oder aus anderen Gründen, ist Zakat darauf zu entrichten. Für die Zeit, in der das Geld im Fonds liegt, wird keine Zakat gezahlt.

Vorbereitet von Hasan AMANKUL

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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