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Kann Zakat an Stiefmutter, Stiefvater und Stiefkinder gegeben werden?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Zakat kann an die Stiefmutter, den Stiefvater und die Stiefkinder gegeben werden, sofern sie bedürftig sind. Denn zwischen diesen Personen und dem Zakat-Geber besteht weder eine direkte Abstammungsbeziehung (usul und furu‘), noch ist der Zakat-Geber normalerweise verpflichtet, für ihren Unterhalt zu sorgen. (Ibn al-Humam, Fath al-Qadir, 2/270; Ibn Abidin, Radd al-Muhtar, 2/346)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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