AntwortEditorialShejire Editorial
Zakat kann an die Stiefmutter, den Stiefvater und die Stiefkinder gegeben werden, sofern sie bedürftig sind. Denn zwischen diesen Personen und dem Zakat-Geber besteht weder eine direkte Abstammungsbeziehung (usul und furu‘), noch ist der Zakat-Geber normalerweise verpflichtet, für ihren Unterhalt zu sorgen. (Ibn al-Humam, Fath al-Qadir, 2/270; Ibn Abidin, Radd al-Muhtar, 2/346)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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