Die Empfänger der Zakat sind im Vers 60 der Sure at-Tawba festgelegt. Demnach steht die Zakat grundsätzlich den Armen und Bedürftigen zu. Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, die verpflichtende Zakat und Fitr-Sadaqa, zu der bestimmte Muslime verpflichtet sind, an andere als die im Koran bestimmten Empfänger zu geben oder sie für wohltätige Zwecke wie Moscheen, Brücken, Straßen, Schulen oder Wasserprojekte zu verwenden. Zahlungen, die ohne Beachtung dieses Grundsatzes mit der Absicht der Zakat geleistet werden, gelten nicht als Zakat. Die Zakat kann entweder direkt an die berechtigten Personen oder über einen Vermittler übergeben werden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob dieser Vermittler eine Einzelperson oder eine Institution ist. Dementsprechend kann eine Wohltätigkeitsorganisation oder zivilgesellschaftliche Organisation, die die eingesammelte Zakat an die im Koran bestimmten Empfänger/Armen und Bedürftigen weiterleitet, als Vermittler beauftragt werden, die Zakat an die Berechtigten auszuzahlen.
Organisationen, die die Zakat jedoch nicht an die Berechtigten weiterleiten, sondern sie für allgemeine Ausgaben wie Bau, Beleuchtung oder Bürokosten verwenden, dürfen keine Zakat erhalten.
Es ist wichtig, solche Institutionen, die der Allgemeinheit dienen, zu unterstützen, damit sie weiter bestehen können. Dies sollte jedoch durch freiwillige Spenden außerhalb der Zakat erfolgen. Darüber hinaus dürfen öffentliche und individuelle Kontrollen nicht vernachlässigt werden.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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