Gebetszeiten
Gottesdienstde

Können andere Personen die versäumten Gebete für jemanden nachholen, der Gebetsschulden hat?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Bei gottesdienstlichen Handlungen, die ausschließlich mit dem Körper verrichtet werden, ist es nicht gültig, diese anstelle einer anderen Person auszuführen. (Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 2/74; Şeyhîzâde, Mecme‘u’l-enhur, 1/307) Denn jeder wird für seine eigenen Taten zur Rechenschaft gezogen. (el-İsrâ, 17/13; Yâsîn, 36/54; et-Tûr, 52/16, 21; el-Müddessir, 74/38) Daher kann niemand die versäumten Pflichtgebete einer verstorbenen oder lebenden Person stellvertretend verrichten. Jeder sollte deshalb darauf achten, seine gottesdienstlichen Pflichten zu Lebzeiten und bei guter Gesundheit selbst zu erfüllen und sich bemühen, nicht mit offenen Schulden vor Allah zu treten.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

👍 0👎 0💬 0
Teilen:

Kommentare

Noch keine Kommentare.