Gebetszeiten
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Können die Gebete durch Zusammenlegung (Cem) verrichtet werden?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Für jeden Muslim, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist es verpflichtend, die fünf täglichen Gebete zu verrichten. Jedes Gebet ist so vorgeschrieben, dass es innerhalb seiner festgelegten Zeit verrichtet werden muss. So heißt es im Koran: „Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ (en-Nisâ, 4/103). Daher müssen die Gebete unter normalen Umständen zu ihrer jeweiligen Zeit verrichtet werden. Nur bei einem triftigen Grund dürfen die Gebete zusammengelegt (cem) verrichtet werden.

„Cem“ bedeutet „zwei Gebete zusammenlegen“ und bezeichnet das gemeinsame Verrichten des Mittags- und Nachmittagsgebets entweder zur Zeit des Mittags- oder Nachmittagsgebets sowie das gemeinsame Verrichten des Abend- und Nachtgebets entweder zur Zeit des Abend- oder Nachtgebets.

Nach der hanafitischen Rechtsschule ist das Zusammenlegen der Gebete nur für Pilger erlaubt. Am Tag von Arafat werden das Mittags- und Nachmittagsgebet in Arafat zusammen zur Mittagszeit verrichtet (cem-i takdim). Am selben Tag werden das Abend- und Nachtgebet in Muzdalifa zusammen zur Nachtzeit verrichtet (cem-i te’hir). Außerhalb dieser Fälle ist das Zusammenlegen der Gebete nicht erlaubt. (Kâsânî, Bedâ’i, 1/127) In den anderen Rechtsschulen ist es (mit einigen Meinungsverschiedenheiten) erlaubt, das Mittags- und Nachmittagsgebet oder das Abend- und Nachtgebet bei Entschuldigungen wie Reise, Regen oder Sturm entweder als cem-i takdim oder cem-i te’hir zusammenzulegen. Einer der Belege für diese Ansicht ist die Überlieferung von Ibn Abbas: „Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat auf dem Feldzug von Tabuk das Mittags- mit dem Nachmittagsgebet und das Abend- mit dem Nachtgebet zusammen verrichtet.“ (Muslim, Salâtü’l-müsâfirîn, 51-53 [705-706]). Die Hanafiten sagen, dass das in diesen und ähnlichen Hadithen erwähnte Zusammenlegen ein „sûrî“ Zusammenlegen ist (d.h. das eine Gebet am Ende seiner Zeit und das folgende am Anfang seiner Zeit unmittelbar hintereinander zu verrichten, sodass es äußerlich wie ein Zusammenlegen erscheint). (Muvatta’, Salât, 203 [Überlieferung von Şeybânî, Kapitel: 59]; Tahâvî, Şerhu me‘âni’l-âsâr, 1/162 [978-980]; Ibn Ruschd, Bidâyetü'l-müctehid, 1/173-174)

In Fällen mit wichtigen Entschuldigungen kann auch ein Hanafite, indem er eine andere Rechtsschule imitiert, die genannten Gebete zusammenlegen. Zum Beispiel bei Reisen, Überschneidungen mit Prüfungszeiten oder wenn ein Arzt während einer Operation das Gebet nicht rechtzeitig verrichten kann, dürfen das Mittags- und Nachmittagsgebet sowie das Abend- und Nachtgebet als cem-i takdim oder cem-i te’hir verrichtet werden.

Wer die Gebete zusammenlegt, verrichtet diese Gebete unmittelbar nacheinander und in der richtigen Reihenfolge; die Sunna-Gebete zwischen den beiden Pflichtgebeten werden nicht verrichtet, und man beschäftigt sich nicht mit anderen Dingen. Die Pflichtgebete von Mittag und Nachmittag werden entweder zur Mittags- oder Nachmittagszeit, die von Abend und Nacht entweder zur Abend- oder Nachtzeit unmittelbar hintereinander ohne Unterbrechung verrichtet. Das Morgengebet kann weder mit dem Nacht- noch mit dem Mittagsgebet zusammengelegt werden, ebenso wenig wie das Nachmittagsgebet mit dem Abend- oder das Nachtgebet mit dem Morgengebet.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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