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Können Frauen Männer im Gebet leiten?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Dass eine Frau Männer im Gebet leitet, ist nach allen Rechtsschulen nicht erlaubt. (Ibn Qudama, al-Muġnī, 2/146; Ibn Abidin, Radd al-Muḥtār, 1/576; Dschaziri, al-Madhāhib al-arbaʿa, 1/372) Die Erlaubnis, die der Prophet (s.a.s.) Umm Waraka gab, das Gebet in ihrem eigenen Haushalt zu leiten (Abū Dāwūd, Salāt, 62 [591]; Baihaqī, as-Sunan al-kubrā, 1/597 [1909]), wurde als eine nur für sie spezielle Ausnahme betrachtet. Nach einigen anderen Auslegungen bedeutet diese Erlaubnis des Propheten (s.a.s.), dass sie das Gebet für die Frauen in diesem Haus oder in der Nachbarschaft leiten durfte. Auch das Wort des Propheten (s.a.s.): „Achtet darauf! Keine Frau soll einem Mann als Imam vorstehen.“ (Ibn Mādscha, Iqāmat as-Salawāt, 78 [1081]; Baihaqī, as-Sunan al-kubrā, 3/128 [5131]) weist darauf hin. Tatsächlich gibt es, auch im Zeitalter des Propheten, kein weiteres Beispiel dafür in der Geschichte. Es als erlaubt zu betrachten, bedeutet, etwas, das nicht zur Religion gehört, in die Religion einzuführen, was als Bidʿa bezeichnet wird. Der Prophet (s.a.s.) hat mitgeteilt, dass Bidʿa ein Irrweg ist. (Muslim, Dschumʿa, 43 [867]; Abū Dāwūd, Sunna, 6 [4606])

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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