Gebetszeiten
Gottesdienstde

Können Personen, die in Betrieben mit ununterbrochenem Betrieb arbeiten, abwechselnd zum Freitagsgebet gehen?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Tägliche Arbeiten, Handwerks- und Berufsaufgaben sowie Tätigkeiten und Reisen zur Versorgung der Familienangehörigen gelten nicht als Entschuldigung, das Gebet zu verschieben. Im Koran heißt es: „Männer, die weder Handel noch Verkauf vom Gedenken an Allah, vom Verrichten des Gebets und vom Entrichten der Zakat abhalten. Sie fürchten einen Tag, an dem Herzen und Augen sich umdrehen werden vor Schrecken.“ (en-Nûr, 24/37)

Der Arbeitgeber oder die für den Betrieb Verantwortlichen sollten ihren Angestellten und Arbeitern, die beten möchten, zumindest die Möglichkeit geben, die Pflichtgebete, insbesondere das Freitagsgebet und die täglichen Gebete, zu verrichten. Gleichzeitig dürfen Arbeitnehmer und Beamte das Gebet nicht als Vorwand benutzen, um ihre Arbeitszeit zu missbrauchen, und sie sollten, um die Arbeitsdisziplin und Ordnung zu wahren, die Erlaubnis des Arbeitgebers oder Vorgesetzten einholen, wenn sie am Arbeitsplatz beten möchten.

Wer aufgrund seiner Position nicht die Möglichkeit hat, das Freitagsgebet zu verrichten, betet stattdessen das Mittagsgebet (Salat zuhr) an diesem Tag. Dementsprechend gilt: Wenn nur ein Teil der Belegschaft im Betrieb eine Erlaubnis erhält, gehen die Erlaubten zum Freitagsgebet; die anderen verrichten das Mittagsgebet.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

👍 0👎 0💬 0
Teilen:

Kommentare

Noch keine Kommentare.