Gebetszeiten
Gottesdienstde

Machen Fehler in der Koranrezitation das Gebet ungültig?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Die Rechtsgelehrten haben bestimmte Maßstäbe dafür festgelegt, ob Fehler in der Koranrezitation (zelletü’l-kâri) das Gebet ungültig machen. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Wird der Koran absichtlich so falsch gelesen, dass sich die Bedeutung ändert, wird das Gebet ungültig. Wenn der Fehler jedoch versehentlich oder aus Vergesslichkeit geschieht, gilt Folgendes:

a) Liegt der Fehler in den Vokalzeichen der Wörter, wird das Gebet nicht ungültig, auch wenn sich die Bedeutung ändert.

b) Werden Fehler an den Pausenstellen gemacht, also wird an einer Stelle pausiert, an der man weiterlesen sollte, oder umgekehrt, wird das Gebet nicht ungültig, unabhängig davon, ob sich die Bedeutung ändert oder nicht.

c) Werden Buchstaben mit ähnlichen Artikulationsstellen versehentlich vertauscht, wird das Gebet nicht ungültig.

d) Werden Buchstaben mit nicht ähnlichen Artikulationsstellen vertauscht, wird geprüft, ob sich die Bedeutung ändert. Wenn sich ein Buchstabe ändert, aber die Bedeutung des Wortes nicht verändert wird und es im Koran ein ähnliches Wort gibt, wird das Gebet nicht ungültig. Wenn sich der Buchstabe ändert, die Bedeutung aber nicht verändert wird und es kein ähnliches Wort im Koran gibt, wird das Gebet nach Imâm Abû Hanîfa und Imâm Muhammad nicht ungültig, nach Imâm Abû Yûsuf jedoch schon. Wenn sich durch den Buchstabenwechsel die Bedeutung ändert und es kein ähnliches Wort im Koran gibt, wird das Gebet ungültig. Das Überspringen von Versen im Gebet, egal ob wenige oder viele, macht das Gebet nicht ungültig. Wenn jemand die Rezitation so fehlerhaft macht, dass das Gebet ungültig wäre, den Fehler aber korrigiert, wird das Gebet gültig. (el-Fetâva’l-Hindiyye, 1/78-82; Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 1/630-633)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

👍 0👎 0💬 0
Teilen:

Kommentare

Noch keine Kommentare.