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Macht eine Pollution die Ganzkörperwaschung (Ghusl) erforderlich?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Wenn jemand eine Pollution (nächtlichen Samenerguss) hat, aber nach dem Aufwachen keine Feuchtigkeit an seinem Körper oder seiner Kleidung bemerkt, ist die Ganzkörperwaschung (Ghusl) nicht erforderlich. (Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 1/164) Im Gegensatz dazu, wenn jemand nach dem Aufwachen Feuchtigkeit an seinem Körper oder seiner Kleidung sieht, auch wenn er sich nicht an einen Traum erinnert, muss er Ghusl vollziehen. (Abû Dâwûd, Tahâra, 92-93 [236-237]; Tirmidhî, Tahâra, 82 [113])

Hz. Aischa (r.anhâ) berichtet: „Dem Gesandten Allahs wurde gefragt: ‚Wenn jemand nach dem Schlafen Feuchtigkeit an seiner Kleidung findet, sich aber nicht an eine Pollution erinnert (muss er sich dann waschen?)‘ Er antwortete: ‚Ja, er muss sich waschen!‘ Dann wurde gefragt, wie es ist, wenn jemand sich an eine Pollution erinnert, aber keine Feuchtigkeit bemerkt. Er sagte: ‚Dann ist keine Ganzkörperwaschung erforderlich.‘ Ummu Sulaim (r.anhâ) fragte: ‚Wenn dies einer Frau passiert, muss sie sich dann ebenfalls waschen?‘ Er antwortete: ‚Ja! Frauen sind wie Männer.‘“ (Abû Dâwûd, Tahâra, 92 [236]; Tirmidhî, Tahâra, 82 [113]) Auch Aischa (r.anhâ) berichtet: „Ummu Sulaim (r.anhâ) fragte den Gesandten Allahs (s.a.s.), ob eine Frau, die im Traum das sieht, was ein Mann sieht, Ghusl vollziehen muss. Der Gesandte Allahs antwortete: ‚Ja, wenn sie Feuchtigkeit bemerkt.‘“ (Abû Dâwûd, Tahâra, 93 [237]; Nasâ’î, Tahâra, 131 [196]; vgl. Muslim, Hayd, 32-33 [313-314]) Daher müssen auch Frauen, wenn sie nach einer Pollution Feuchtigkeit an ihrer Kleidung bemerken, wie Männer Ghusl vollziehen.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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