Wenn in einem Gebet versehentlich eine Säule (Rukn) verzögert oder wiederholt wird oder eine Pflicht (Wadschib) ausgelassen oder verzögert wird, ist es verpflichtend, eine Niederwerfung der Vergesslichkeit (Sahw-Sadschda) zu machen, um das Versäumnis auszugleichen. Sagt jemand im ersten Sitzen der Pflichtgebete nach dem Tahiyyat „Allahümme salli ala Muhammed“ in einem Gebet, bei dem man nach dem Tahiyyat aufstehen muss, so verzögert er nach Imam al-Azam das verpflichtende Aufstehen (Qiyam) und muss daher eine Sahw-Sadschda machen; so wird sein Gebet vollständig. Nach Imam Abu Yusuf und Imam Muhammad ist in diesem Fall keine Sahw-Sadschda erforderlich (Kâsânî, Bedâi‘, 1/164).
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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