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Mit wie vielen Personen kann das Freitagsgebet mindestens verrichtet werden?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Obwohl sich alle Gelehrten darüber einig sind, dass für die Gültigkeit des Freitagsgebets eine Gemeinschaft erforderlich ist, gibt es unterschiedliche Meinungen darüber, wie viele Personen mindestens anwesend sein müssen.

Nach Imam Abu Hanifa müssen mindestens drei Personen neben dem Imam anwesend sein, damit das Freitagsgebet verrichtet werden kann; nach Imam Abu Yusuf und Imam Muhammad genügen mindestens zwei Personen neben dem Imam. (Ibn al-Humam, Fath al-Qadir, 2/60)

Obwohl Imam Schafi'i in seiner späteren Meinung (qawl jadid) die Anwesenheit von vierzig Personen für die Gültigkeit des Freitagsgebets zur Bedingung macht, hält er in seiner früheren Meinung (qawl qadim) die Anwesenheit von drei Personen einschließlich des Imams für ausreichend. Nach der Hanbali-Rechtsschule müssen mindestens vierzig Personen anwesend sein. (Nawawi, al-Majmu‘, 4/502; Zakariyya al-Ansari, al-Ghurar, 2/8; Ibn Qudama, al-Mughni, 2/242) Nach der malikitischen Rechtsschule ist die Anwesenheit von zwölf Personen erforderlich. (Harashi, Scharh Mukhtasar, 2/76-77)

Beim ersten Freitagsgebet, das vor der Hidschra des Propheten (s.a.s.) nach Medina in Naqi‘ al-Hadamat verrichtet wurde, waren vierzig Personen anwesend. (Ibn Madscha, Iqamat as-Salawat, 78 [1082]) Es ist jedoch auch bekannt, dass das Freitagsgebet mit weniger Personen verrichtet wurde. So leitete Mus'ab b. Umair auf Befehl des Propheten (s.a.s.) das Freitagsgebet für zwölf Personen in Medina. (Bayhaqi, as-Sunan al-Kubra, 3/255 [5617])

In authentischen Hadith-Quellen wird ebenfalls berichtet, dass beim Freitagsgebet des Gesandten Allahs (s.a.s.) alle bis auf zwölf Personen die Moschee verließen, als sie von der Ankunft einer Karawane erfuhren. (Bukhari, Dschum'a, 38 [936]) Andererseits hat der Prophet (s.a.s.) erklärt, dass das Freitagsgebet auch dann verpflichtend ist, wenn sich in einer Siedlung nur vier Personen befinden. (Bayhaqi, as-Sunan al-Kubra, 3/255 [5617])

Wie ersichtlich zeigen die Überlieferungen vom Propheten (s.a.s.), dass das Freitagsgebet an einem Ort verrichtet werden kann, an dem sich mindestens vier Personen einschließlich des Imams befinden. Dies legt die Mindestanzahl der für das Freitagsgebet erforderlichen Personen fest.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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