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Muss beim rituellen Ganzkörperwaschen (Ghusl) das Wasser auch die Ohrlochöffnungen erreichen?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Stellen, deren Waschung schwierig oder beschwerlich ist, wie das Auge oder ein verschlossenes Ohrloch, müssen nicht gewaschen werden. (Ibn Abidin, Reddü’l-muhtâr, 1/152-153) Während des Ghusl sollten jedoch Ohrringe und enge Ringe bewegt werden. Es ist nicht notwendig, in dieser Angelegenheit übermäßig gewissenhaft zu sein; das Reiben der Ohrlöcher reicht für die Gültigkeit des Ghusl aus. (Ibn Abidin, Reddü’l-muhtâr, 1/154-155)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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