Der Zehnt für landwirtschaftliche Produkte wird erst nach der Ernte verpflichtend. So sagt der Erhabene Allah: „Gebt am Tag der Ernte seinen Anteil (Zakat und Almosen).“ (al-An'am, 6/141)
Wenn die Ernte noch vor der Erntezeit auf dem Feld vernichtet wird, muss der Landwirt keinen Zakat/Zehnt zahlen. Auch wenn die Ernte nach der Ernte durch Diebstahl, Verlust oder Beschlagnahme aus einem unverschuldeten Grund verloren geht, ist der Zehnt nicht erforderlich. Wenn jedoch nach der Ernte die Produkte durch ein Verschulden des Produzenten verloren gehen, muss der Zehnt entrichtet werden. (Ibn Abidin, Radd al-Muhtar, 2/331)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.