AntwortEditorialShejire Editorial
Es ist Sunna, den Verstorbenen auf die rechte Seite zu legen, so dass das Gesicht zur Qibla zeigt. Wird jedoch eine Leiche unwissentlich in eine andere Richtung bestattet, bleibt sie so, wie sie ist. Denn ohne einen legitimen Grund ist es nicht erlaubt, das Grab zu öffnen. (Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 2/238)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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