Es widerspricht der Sunna, in der dritten oder vierten Rak'a der Pflichtgebete nach der Fatiha-Sure eine weitere Sure oder einen Vers zu rezitieren. Wenn jedoch versehentlich eine Sure rezitiert wird, ist keine Vergessensprostration erforderlich, auch wenn dadurch die verpflichtende Verbeugung (Ruku) und Niederwerfung (Secde) verzögert werden, da das Stehen (Qiyam) der Ort der Rezitation (Qiraat) ist (Ibn Nujaym, al-Bahr, 2/102).
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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