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Muss man die Zakat für Forderungen zahlen, die man zu bekommen hat?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

In Bezug auf die Zakatpflicht werden Forderungen in drei Kategorien eingeteilt:

  1. Starke Forderung: Hierzu zählen Gelder, die als Darlehen vergeben wurden, sowie Forderungen aus dem Verkauf von Handelswaren. Wenn der Schuldner die Schuld anerkennt oder ein eindeutiger Beweis für die Forderung vorliegt, muss der Gläubiger jedes Jahr die Zakat dafür entrichten. Wurde die Zakat für die vergangenen Jahre nicht gezahlt, so ist sie nach Einziehung der Forderung für die zurückliegenden Jahre nachzuzahlen.

  2. Mittlere Forderung: Dies sind Forderungen, die aus Einkünften von nicht zum Verkauf bestimmten Gütern stammen, wie zum Beispiel Mieteinnahmen. Auch hier entsteht eine Zakatpflicht für die vergangenen Jahre. Allerdings muss der Gläubiger mindestens den Nisab-Betrag einziehen, damit die Pflicht zur Zahlung der Zakat entsteht.

  3. Schwache Forderung: Hierzu zählen Forderungen, die keinen Gegenwert in Form von Vermögen haben, wie etwa aus Vermächtnis, Brautgabe (Mahr) oder Blutgeld (Diyya). Da diese Forderungen nicht aus einem Vermögenstausch entstehen, ist für die vergangenen Jahre keine Zakat zu entrichten. Erst nachdem sie eingezogen wurden und ein Jahr vergangen ist, wird die Zakat fällig. (Ibn Abidin, Reddü’l-muhtâr, 2/305; Mehmed Zihni, Ni‘met-i İslâm, 739, 740)

Für Forderungen, die bestritten werden oder bei denen keine Aussicht auf Rückzahlung besteht, muss der Gläubiger nicht jährlich Zakat zahlen. Sollte eine solche abgeschriebene Forderung später doch beglichen werden, ist nur für das Jahr nach der Einziehung Zakat zu entrichten; für die vergangenen Jahre besteht keine Zakatpflicht. (Merğînânî, el-Hidâye, 1/96)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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