Gebetszeiten
Zakatde

Muss man für das Vermögen wohlhabender Kinder, die die Pubertät noch nicht erreicht haben, Zakat entrichten?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Damit eine Person zur Zahlung der Zakat verpflichtet ist, muss sie zurechnungsfähig und volljährig sein (Kâsânî, Bedâî’, II, 9 ff.). Aus diesem Grund ist es nach der hanafitischen Rechtsschule nicht erforderlich, Zakat auf das Vermögen von Kindern, die die Pubertät noch nicht erreicht haben, zu entrichten, selbst wenn sie wohlhabend sind. Allerdings muss der Zehnte (ʿUshr), also die Zakat, auf landwirtschaftliche Erzeugnisse, die von landwirtschaftlichen Flächen der Kinder stammen, entrichtet werden (Serahsî, el-Mebsût, III, 50; Ibn Nüceym, el-Bahr, II, 255).

Nach der schafiitischen Rechtsschule ist weder Verstand noch Volljährigkeit Voraussetzung für die Zahlung der Zakat. Auch für Kinder und Personen ohne geistige Zurechnungsfähigkeit (mecnun) muss Zakat entrichtet werden (Şirbînî, Muğni’l-muhtâc, I, 602).

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

👍 0👎 0💬 0
Teilen:

Kommentare

Noch keine Kommentare.