Gottesdienste sind tawkīfī, das heißt, sowohl die Gründe für ihre Verpflichtung als auch ihre Ausführung können nicht in allen Einzelheiten mit dem Verstand erfasst werden. Die Angelegenheiten, die den Gottesdienst betreffen, werden im Koran im Allgemeinen vorgeschrieben und durch die Praxis des Propheten Muhammad (s.a.s.) konkretisiert.
Im Koran wird mitgeteilt, dass die Gebete zu bestimmten Zeiten verpflichtend sind (an-Nisâ, 4/103) und dass sie bestimmte Säulen wie das Stehen, das Rezitieren, die Verbeugung und die Niederwerfung beinhalten. Die Einzelheiten dieser Gottesdienste sowie weitere Handlungen, die im Gebet zu verrichten sind, wurden durch die Sunna des Propheten Muhammad (s.a.s.) festgelegt. (Buhârî, Ezân, 95 [755-758]; Muslim, Salât, 45 [397]; Mesâcid, 176 [613]) In diesem Zusammenhang sagte der Prophet Muhammad (s.a.s.): „Betet so, wie ihr mich beten gesehen habt.“ (Buhârî, Ezân, 18 [631]). Demnach sind die allgemeinen Vorschriften, Säulen und Bedingungen des Gebets im Koran festgelegt, während die Einzelheiten durch die Sunna des Gesandten (s.a.s.) bestimmt wurden.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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