Die Absicht (Niyya) ist eine der Voraussetzungen für das Gebet. Die Niyya ist eine Angelegenheit des Herzens und bedeutet, dass eine Person sich für etwas entscheidet und weiß, aus welchem Grund sie eine Handlung ausführt. Beim Gebet ist die Absicht im Herzen maßgeblich. Es ist zwar empfehlenswert, die Absicht mit der Zunge auszusprechen, aber wenn dies unterbleibt, ist das Gebet dennoch gültig. (Merğînânî, el-Hidâye, 1/46) Wer ein Pflicht- oder Wajib-Gebet verrichtet, muss bestimmen, welches Gebet er verrichtet. Bei Sunna-Gebeten ist es jedoch nicht erforderlich, anzugeben, zu welcher Zeit das Sunna-Gebet gehört. (Şürünbülâlî, Merâkı’l-felâh, 85)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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