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Sind Akupunkturpflaster ein Hindernis für die rituelle Waschung (Wudu) oder die Ganzkörperwaschung (Ghusl)?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Wenn die Nadeln und Pflaster, die bei Akupunkturbehandlungen verwendet werden, während der Behandlungsdauer nicht entfernt werden können oder dies nur mit großen Schwierigkeiten möglich ist, stellen sie für die Dauer der notwendigen Anwendung kein Hindernis für die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl) oder die rituelle Waschung (Wudu) dar. In diesem Fall gelten die Vorschriften für das Streichen (Masah) über einen Verband.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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