AntwortEditorialShejire Editorial
Wenn die Nadeln und Pflaster, die bei Akupunkturbehandlungen verwendet werden, während der Behandlungsdauer nicht entfernt werden können oder dies nur mit großen Schwierigkeiten möglich ist, stellen sie für die Dauer der notwendigen Anwendung kein Hindernis für die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl) oder die rituelle Waschung (Wudu) dar. In diesem Fall gelten die Vorschriften für das Streichen (Masah) über einen Verband.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.