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Soll eine im Ausland lebende Person die Zakat al-Fitr nach den Bedingungen des Landes, in dem sie sich befindet, oder…

Shejire Editorial

Soll eine im Ausland lebende Person die Zakat al-Fitr nach den Bedingungen des Landes, in dem sie sich befindet, oder nach den Bedingungen der Türkei entrichten?

AntwortEditorialShejire Editorial

Da die Lebensstandards je nach Land und Region unterschiedlich sind, sollte derjenige, der zur Zahlung der Zakat al-Fitr verpflichtet ist, diese nach dem in seinem Aufenthaltsort festgelegten Betrag entrichten. (vgl. Ibn Abidin, Reddü’l-muhtâr, 2/365-366) Befindet sich jedoch jemand, der dauerhaft im Ausland lebt, zum Zeitpunkt der Zahlung der Zakat al-Fitr in der Türkei, so richtet er sich nach den Bedingungen der Türkei.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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