Da die Lebensstandards je nach Land und Region unterschiedlich sind, sollte derjenige, der zur Zahlung der Zakat al-Fitr verpflichtet ist, diese nach dem in seinem Aufenthaltsort festgelegten Betrag entrichten. (vgl. Ibn Abidin, Reddü’l-muhtâr, 2/365-366) Befindet sich jedoch jemand, der dauerhaft im Ausland lebt, zum Zeitpunkt der Zahlung der Zakat al-Fitr in der Türkei, so richtet er sich nach den Bedingungen der Türkei.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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