Personen, die eine Moschee betreten, in der regelmäßig die fünf täglichen Gebete in Gemeinschaft verrichtet werden, müssen weder den Gebetsruf (Adhan) noch die Iqama wiederholen, unabhängig davon, ob sie das Gebet in Gemeinschaft oder allein verrichten. In Moscheen und Gebetsstätten, in denen die fünf täglichen Gebete nicht regelmäßig verrichtet werden, ist es jedoch vorzüglicher, das Gebet mit Adhan und Iqama zu verrichten (Alâüddîn, el-Hediyyetü’l-‘Alâiyye, 37); es genügt aber auch, nur die Iqama zu sprechen. Während die Hanafiten diese Ansicht vertreten, halten viele andere Rechtsschulen die Iqama in beiden Fällen für empfehlenswert (mandub).
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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