Es ist verboten, das Gebet ohne triftigen Grund zu unterbrechen. In bestimmten Situationen ist es jedoch verpflichtend (wâdschib), in anderen erlaubt (mubah) oder auch empfohlen (mustahabb), das Gebet zu unterbrechen. Wenn beispielsweise eine Gefahr für das Leben eines Menschen besteht – etwa wenn jemand angegriffen wird oder in Feuer oder Wasser fällt und um Hilfe ruft – ist es verpflichtend, das Gebet zu unterbrechen, um zu helfen. Um den Verlust oder Diebstahl eines Besitzes zu verhindern, ist es erlaubt, das Gebet zu unterbrechen. (Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 1/654-655) Wenn jemand das Gebet alleine verrichtet und es unterbricht, um sich dem Gemeinschaftsgebet anzuschließen und dessen Vorzug zu erlangen, ist dies empfohlen.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.