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Unterliegen Mieteinnahmen der Zakat?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Wer abzüglich seiner jährlichen Schulden und seines Grundbedarfs 80,18 Gramm Gold mit 24 Karat oder einen entsprechenden Wert an Vermögen oder Geld besitzt, gilt nach der Religion als wohlhabend. Wenn die Mieteinnahmen zusammen mit anderen zakatpflichtigen Vermögenswerten und Einkünften nach Abzug der Grundbedürfnisse und Schulden den Nisab-Betrag (80,18 Gramm Gold oder dessen Gegenwert) erreichen und ein Jahr vergangen ist, muss darauf ein Vierzigstel (2,5 %) als Zakat entrichtet werden.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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