Das Hauptziel des Feminismus ist es, Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft die gleichen Möglichkeiten wie Männern zu verschaffen. Wenn wir jedoch bedenken, dass die Menschheit aus zwei Geschlechtern – Mann und Frau – besteht, wird klar, dass sie sich biologisch, psychologisch und in anderen Merkmalen unterscheiden.
Unser Prophet (صلى الله عليه وسلم) beschrieb die Beziehung zwischen Ehemann und Ehefrau so: „Wahrlich, die Frauen sind die Gefährtinnen der Männer, ihre Lebenspartnerinnen.“ (Abu Dawud, Tirmidhi).
Im Islam werden die Beziehungen zwischen Mann und Frau auf der Grundlage von Gleichberechtigung, Gerechtigkeit und Ihsan betrachtet. Dabei stehen Gerechtigkeit und Ihsan über der bloßen Gleichheit. Dennoch hat der Islam in folgenden Bereichen die Rechte von Mann und Frau gleichgestellt:
Gleichheit in der Menschlichkeit. Allah sagt im Koran:
„O ihr Menschen! Fürchtet euren Herrn, der euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat und aus ihm seine Gattin erschuf und aus beiden viele Männer und Frauen verbreitete.“ (Sure An-Nisa, Vers 1).
Gleichheit in religiösen Pflichten. Im Koran heißt es:
„Die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sind einander Freunde. Sie gebieten das Gute und verbieten das Schlechte, verrichten das Gebet, geben die Zakat und gehorchen Allah und Seinem Gesandten.“ (Sure At-Tauba, Vers 71).
Gleichheit in Lohn und Strafe im Diesseits und Jenseits. Allah sagt:
„Wer Gutes tut, ob Mann oder Frau, und gläubig ist, dem werden Wir ein gutes Leben gewähren und ihn für seine besten Taten belohnen.“ Und: „Dem Dieb und der Diebin schneidet die Hand ab als Strafe für das, was sie begangen haben, als abschreckende Strafe von Allah.“ (Sure An-Nahl, Vers 97).
Gleichheit im Eigentumsrecht. Allah sagt im Koran:
„Den Männern steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und die nächsten Verwandten hinterlassen, und den Frauen steht ebenfalls ein Anteil von dem zu, was die Eltern und die nächsten Verwandten hinterlassen, sei es wenig oder viel.“ (Sure An-Nisa, Vers 7).
Gleichheit in familiären, häuslichen und kulturell-spirituellen Rechten und Pflichten. Im Koran heißt es:
„Und die Frauen haben Rechte gegenüber den Männern, wie die Männer Rechte gegenüber den Frauen haben.“ (Sure Al-Baqara, Vers 228).
Allerdings macht der Islam in manchen Bereichen Unterschiede zwischen den Rechten und Pflichten von Männern und Frauen. So sind Frauen von bestimmten Pflichten (wie Kriegsteilnahme oder Gemeinschaftsgebet) befreit, haben aber andere Pflichten (wie das Tragen des Kopftuchs und das Bedecken der Aura). Der Anteil des Mannes am Erbe ist doppelt so hoch wie der der Frau, das Zeugnis von zwei Frauen entspricht dem eines Mannes, und die Rolle des Familienoberhaupts ist dem Mann zugewiesen, u. a.
Fachleute sagen, dass die völlige Gleichstellung der Geschlechter der menschlichen Natur widerspricht und für die Gesellschaft insgesamt schädlich, insbesondere aber für Frauen gefährlich ist. Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) missbilligte es, wenn Frauen Männern ähneln wollten und umgekehrt.
Vorbereitet von Hasan AMANKUL
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