Es ist erlaubt, sich aus medizinischen Gründen eine Zahnfüllung oder eine Überkronung machen zu lassen. Füllungen, Überkronungen, Zahnspangen, Implantate oder festsitzender Zahnersatz beeinträchtigen die Gültigkeit von Wudu und Ghusl nicht. Allerdings müssen herausnehmbare/nicht festsitzende Zähne beim Mundausspülen (Mazmaza) während der Ganzkörperwaschung entfernt werden.
Nachdem eine Zahnfüllung gemacht und zum Schutz überkront wurde, gelten die äußeren Flächen der Füllung und der Krone als Teil der Zahnoberfläche. Deshalb gelten überkronte Zähne beim Ausspülen des Mundes ebenfalls als gewaschen. Daher kann eine Person sich aus medizinischen Gründen Zahnfüllungen oder Überkronungen machen lassen und trotzdem Wudu oder Ghusl vollziehen und ihre gottesdienstlichen Pflichten erfüllen. Es ist auch erlaubt, diese Behandlung ohne rituelle Reinheit, also im Zustand von Dschunub oder während der Menstruation, durchführen zu lassen.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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