Erbrochenes, das aus dem Magen des Menschen kommt und eine mundfüllende Menge erreicht, gilt als unrein. Dazu zählt auch das Erbrochene von Babys. Wenn ein Baby unmittelbar nach dem Stillen erbricht und die getrunkene Milch unverändert wieder herauskommt, gilt dieses Erbrochene nach der hanafitischen Rechtsschule ebenfalls als unrein. Da Erbrochenes als schwere Unreinheit (necaset-i ğalîza) eingestuft wird, verhindert es das Gebet, wenn es in fester Form auf die Kleidung gelangt und die Menge von einem Dirhem, also etwa 3 Gramm, überschreitet. Wenn es in flüssiger Form auf die Kleidung gelangt, ist das Gebet verhindert, wenn die verunreinigte Fläche so groß wie die Handfläche oder größer ist. Geringere Mengen fallen unter eine Erleichterung und verhindern das Gebet nicht. Dennoch entspricht es dem Geist des Gebets, jede Art von Unreinheit – ob viel oder wenig – vom Körper, der Kleidung oder dem Gebetsplatz zu entfernen. Wenn es möglich ist, diese Unreinheit zu beseitigen, ist es verpönt (mekruh), auch mit einer kleinen Menge davon zu beten. (İbnü’l-Hümâm, Fethu’l-kadîr, 1/202-205; İbn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 1/306, 318-321)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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