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Wann ist die Ganzkörperwaschung (Ghusl) erforderlich und wie wird sie gemäß der Sunna durchgeführt?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Ghusl ist eine spezielle rituelle Reinigung, bei der der gesamte Körper einschließlich Mund und Nase gewaschen wird, um rituelle Unreinheiten wie Janaba (Unreinheit nach Geschlechtsverkehr oder Samenerguss), Menstruation und Wochenbett zu beseitigen. Im Koran heißt es: „Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit (Janaba) seid, dann reinigt euch gründlich (wascht euch).“ (an-Nisâ, 4/43; al-Maida, 5/6). Auch in der Sunna des Propheten (s.a.s.) wird das Vollziehen von Ghusl nach einem Samenerguss, nach dem Geschlechtsverkehr oder nach der Menstruation und dem Wochenbett vorgeschrieben. (Buhârî, Gusül, 22, 28 [282, 291]; Muslim, Hayız, 87-88 [348-349]; Abû Dâwûd, Tahâret, 118, 127 [314, 359])

Die rituelle Ganzkörperwaschung wird durchgeführt, indem Wasser in den Mund genommen und bis zum Rachen gespült, Wasser in die Nase gezogen und der gesamte Körper so gewaschen wird, dass keine Stelle trocken bleibt. Diese Handlungen sind nach den Hanafiten die Pflichtbestandteile (Fard) des Ghusl. Wird einer davon ausgelassen, ist der Ghusl ungültig. Neben diesen Pflichten gibt es auch empfohlene Handlungen (Sunna) beim Ghusl.

Wenn auch die Sunna beachtet wird, wird der Ghusl wie folgt vollzogen:

Die Person, die Ghusl vollziehen möchte, fasst die Absicht und spricht die Basmala. Sie wäscht ihre Hände, entfernt gegebenenfalls vorhandene Unreinheiten vom Körper und wäscht die Schamteile. Dann nimmt sie mit der rechten Hand dreimal Wasser in den Mund und spült gründlich, zieht dreimal Wasser in die Nase und reinigt diese und vollzieht die rituelle Teilwaschung (Wudu) wie für das Gebet. Anschließend wäscht sie den gesamten Körper gründlich. Wenn sich Wasser am Ort der Waschung sammelt, wäscht sie zuletzt die Füße und schließt damit den Ghusl ab.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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