Gebetszeiten
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Wann steht man beim Gemeinschaftsgebet während des Iqama auf?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Die Frage, wann die Gemeinde beim Gemeinschaftsgebet zum Gebet aufsteht, betrifft nicht das Wesen des Gebets, sondern seine Etikette und empfohlenen Handlungen.

Nach Imam al-Azam gehört es zur Etikette des Gebets, dass der Imam mit dem Gebet beginnt, sobald im Iqama „Qad qāmati’s-salāh“ („Das Gebet hat begonnen“) gesprochen wird. Damit bestätigt der Imam die Aussage des Muezzins. Nach dieser Rechtsmeinung sollten der Imam und die Gemeinde ihre Reihen bereits vor dieser Aussage eingenommen haben (el-Fetâva’l-Hindiyye, 1/57). Es ist jedoch auch unbedenklich, wenn mit dem Gebet erst nach Beendigung des Iqama begonnen wird. Nach Imam Abu Yusuf und vielen anderen Rechtsgelehrten ist dies sogar vorzuziehen (Aliyyü’l-Kârî, Fethu bâbi’l-‘inâye, 1/230; Ibn Abidin, Reddü’l-muhtâr, 1/479).

Nach einer anderen Meinung innerhalb der hanafitischen Rechtsschule stehen Imam und Gemeinde auf, wenn der Muezzin „hayya ‘ala’l-falāh“ („Kommt zum Heil“) spricht (Ibn Nujaym, el-Bahr, 1/321); der Imam beginnt dann mit dem Gebet und die Gemeinde folgt ihm.

Nach der schafiitischen Rechtsschule ist es empfehlenswert, erst nach Beendigung des Iqama zum Gebet aufzustehen (Nawawi, el-Mecmû‘, 3/252-253). Die Gemeinde sollte nicht aufstehen, bevor der Imam aufsteht oder eingetroffen ist.

Da die Frage, wann während des Iqama aufgestanden wird, nicht das Wesen, sondern die Etikette des Gottesdienstes betrifft, sollte dies je nach Größe der Moschee, der Ordnung der Reihen und dem gemeinsamen Beginn mit dem Imam bedacht werden. In Moscheen oder Gebetsräumen normaler Größe ist es angemessener, aufzustehen, wenn der Imam auf dem Weg zum Mihrab gesehen wird. Denn der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: „Wenn zum Gebet der Iqama gesprochen wird, steht nicht auf, bevor ihr mich seht.“ (Buhârî, Ezân, 22 [637]; Muslim, Mesâcid, 156 [604]). Dementsprechend sollte man so rechtzeitig aufstehen, dass man nicht zu sehr hinter dem Imam zurückbleibt und gemeinsam mit ihm das Gebet beginnen kann (vgl. Zuhayli, el-Fıkhu’l-İslâmî, 1/719).

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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