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Wann werden Mädchen, deren Menstruation sich verzögert, religiös verantwortlich?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Die religiöse Verpflichtung beginnt mit dem Erreichen der Pubertät. Mädchen gelten mit dem Einsetzen der Menstruation als pubertär, also als erwachsen. Ein Mädchen, das bis zum 15. Lebensjahr die Pubertät nicht erreicht hat, gilt ab dem Tag, an dem sie das 15. Lebensjahr vollendet, rechtlich als pubertär und somit als verpflichtet. (Mevsılî, el-İhtiyâr, 2/95; Tahtâvî, Hâşiye, 108; İbn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 1/408)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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