Es ist seit jeher bekannt, dass in einem Haus, in dem jemand verstorben ist, alle Spiegel im Raum des Verstorbenen abgedeckt werden. In der kasachischen Tradition gibt es die Vorstellung, dass man in solchen Momenten Spiegel nicht offen lassen darf. Natürlich hat auch dieser Brauch seine Gründe.
Manche betrachten das Spiegelbild als eine Art Abbild. Gläubige Muslime, die sich an die religiösen Vorschriften halten, vermeiden es, Hunde ins Haus zu lassen oder Bilder an die Wände zu hängen. Denn der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte:
„In ein Haus, in dem sich ein Hund oder ein Bild befindet, treten die Engel nicht ein.“ (Buchari).
Engel sind reine und ehrenwerte Geschöpfe Allahs. Wo Engel sind, gibt es keine Gefahr oder Angst. Zweitens gilt es im islamischen Recht als verpönt (makruh), während des Gebets auf ein Bild vor sich oder neben sich zu schauen, da dies dem Gebet vor einem Bild gleichgesetzt wird („Fath Bab al-Ghina“, 1/445). Im Raum, in dem der Verstorbene liegt, werden oft Dhikr und Bittgebete gesprochen. Auch wenn dort kein Gebet verrichtet wird, wird der Raum wie ein Gebetsraum behandelt. Drittens werden Spiegel heute meist zur Dekoration im Haus aufgestellt. Das Abdecken des Spiegels im Raum des Verstorbenen soll die Besucher an das Jenseits erinnern und den Raum zu einem Ort der Besinnung über den Tod machen. Viertens benutzen Menschen Spiegel normalerweise, um ihr Aussehen, Flecken, Make-up oder Falten zu betrachten. Wer einen Spiegel sieht, wird leicht abgelenkt. Deshalb gilt es als unangebracht, den Spiegel in solchen Momenten offen zu lassen. Fünftens erinnert das Spiegelbild oft an vergangene Zeiten oder Gesichter. Besonders im Dunkeln oder beim plötzlichen Blick in den Spiegel kann man sich erschrecken. Solche Situationen können sich negativ auf die Psyche auswirken. Daher ist es empfehlenswert und nicht im Widerspruch zur Scharia, die Spiegel im Raum des Verstorbenen abzudecken.
Hasan AMANKUL
„Munara“-Zeitung, Nr. 4, 2023
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