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Warum wird nach der Fâtiha in der dritten und vierten Gebetseinheit (Rakʿa) der Pflichtgebete keine weitere Sure oder…

Shejire Editorial

Warum wird nach der Fâtiha in der dritten und vierten Gebetseinheit (Rakʿa) der Pflichtgebete keine weitere Sure oder kein anderer Vers rezitiert?

AntwortEditorialShejire Editorial

Im Koran werden die gottesdienstlichen Handlungen geboten, ohne dass deren Einzelheiten näher erläutert werden. Wie die Pflicht-, Wajib- oder freiwilligen Gebete genau zu verrichten sind, wurde vom Propheten Muhammad (s.a.s.) festgelegt. Er hat gezeigt, wie viele Gebetseinheiten (Rakʿa) zu verrichten sind, wann und wie die Rezitation, das Gedenken (Dhikr), das Lobpreisen (Tasbih), das Danken (Tahmid) oder das Bittgebet (Duʿa) erfolgen, sowie wie und wie oft die Verbeugung (Rukuʿ) und Niederwerfung (Sujud) auszuführen sind. Der Prophet (s.a.s.) sagte: „Betet so, wie ihr mich beten seht.“ (Buhârî, Ezân, 18 [631]). Das heißt, wir sind verpflichtet, die gottesdienstlichen Handlungen so auszuführen, wie sie vorgeschrieben wurden.

Auch das Nichtrezitieren einer weiteren Sure nach der Fâtiha in den letzten beiden Rakʿa der Pflichtgebete ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Wenn jedoch in den letzten beiden Rakʿa der Pflichtgebete nach der Fâtiha doch eine Sure rezitiert wird, schadet dies dem Gebet nicht. Nach der anerkannten Meinung der hanafitischen Rechtsschule ist auch keine Vergessensniederwerfung (Sahw-Sujud) erforderlich. (Ibn Nujaym, al-Bahr, 2/102; Halabî, as-Saghîr, 175)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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