Ibâdet bedeutet „gehorchen, sich unterwerfen, dienen, Demut zeigen, als Gott verehren“. Als religiöser Begriff bezeichnet es den „bewussten Gehorsam, der durch Handlung und Absicht ausgeführt wird, für den es Lohn gibt und der Ehrfurcht und Nähe zu Allah ausdrückt“. Die Ibâdet gegenüber Allah ist der Höhepunkt des Gehorsams und der Ehrfurcht. Im Koran wird mitgeteilt, dass die Menschen erschaffen wurden, um Allah zu dienen (Zariyât, 51/56), und dass alle Propheten die Menschen zum Gottesdienst zu Allah aufgerufen haben (el-Bakara, 2/83).
Im Koran wird der Begriff Ibâdet in verschiedenen Bedeutungen verwendet: Tauhîd (Glauben an die Einheit Gottes, en-Nisâ, 4/36), Gehorsam (el-Bakara, 2/172), Bittgebet (el-Mü’min, 40/60), Unterwerfung (el-Fâtiha, 1/5), Glaube und rechtschaffene Tat (en-Nisâ, 4/172-173), das Preisen und Sich-Niederwerfen vor Allah (el-A’râf, 7/206), sowie das Erkennen und Kennen Allahs (ez-Zâriyât, 51/56). Ausgehend von diesen Bedeutungen umfasst Ibâdet im weiteren Sinne das Beachten der Gebote und Verbote des Islams und das Bewahren der von Allah gesetzten Grenzen.
Damit eine Handlung als Ibâdet gilt, müssen Glaube, Absicht und Aufrichtigkeit vorhanden sein. Die Ibâdet muss um Allahs Wohlgefallen willen und im Einklang mit dem Islam verrichtet werden.
In der Praxis werden Ibâdet im weiteren Sinne in vier Kategorien unterteilt:
Herzensdienste wie Glaube, Aufrichtigkeit, Absicht, Nachdenken, Erkenntnis, Geduld und Gottesfurcht.
Mit dem Körper verrichtete Ibâdet wie das Gebet, Fasten, das Gedenken und Bittgebet mit der Zunge, Güte zu den Eltern, gutes Verhalten gegenüber Menschen und die Pflege der Verwandtschaftsbande.
Mit Besitz und Vermögen verrichtete Ibâdet wie Zakat, Almosen, Unterstützung von Verwandten und Bedürftigen, Ausgaben auf dem Weg Allahs.
Ibâdet, die sowohl mit Besitz als auch mit dem Körper verrichtet werden, wie die Pilgerfahrt (Hadsch) und der Dschihad.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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