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Was ist das islamrechtliche Urteil über den Konsum von Drogen?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Imam al-Ghazali schreibt in seinem Werk „al-Mustasfa“: „Die Scharia zielt darauf ab, fünf Dinge zu bewahren: die Religion, das Leben, den Verstand, die Nachkommenschaft und das Vermögen. Jede Handlung, die dem Schutz dieser fünf Dinge dient, ist eine gute Tat, und jede Handlung, die ihnen schadet, ist schädlich und sollte unterbunden werden.“ Der Drogenkonsum schadet allen diesen fünf Bereichen.

Wer Drogen konsumiert, gehorcht den Geboten Allahs nicht, vernachlässigt seine religiösen Pflichten und fürchtet sich nicht vor Sünden. Dies führt dazu, dass er seine Religion nicht bewahrt und im Jenseits um die Gaben Allahs gebracht wird. Drogen vergiften den Verstand, schädigen die Gesundheit, machen abhängig und können letztlich zum Tod führen. Die sexuelle Leistungsfähigkeit des Süchtigen nimmt ab, und die Nachkommen sind oft körperlich oder geistig beeinträchtigt. Drogenkonsum schadet also nicht nur der eigenen Religion und Gesundheit, sondern auch der Zukunft der Nachkommenschaft und führt durch kriminelle Handlungen zu gesellschaftlichen Problemen.

Das Urteil der Scharia über Drogen ist: Sie sind haram (verboten). Unsere Gelehrten haben dafür mehrere Belege angeführt. Allah sagt in Sure al-Maida, Vers 90:

„O die ihr glaubt! Wein, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind ein Gräuel von Satans Werk. Meidet sie, auf dass ihr erfolgreich seid!“

Alkohol berauscht und nimmt dem Menschen den Verstand. Drogen wirken ebenso, daher ist auch ihr Konsum haram.

Allah sagt in Sure al-A'raf, Vers 157:

„Er erklärt ihnen die guten Dinge für erlaubt und die schlechten Dinge für verboten ...“

Jeder vernünftige Mensch erkennt, dass Drogen zu den schlechten Dingen gehören. Ebenso sagt Allah in Sure al-Baqara, Vers 195:

„Und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben ...“

Unsere Scharia ruft dazu auf, alles zu meiden, was dem Leben und der Gesundheit schadet. Drogen bringen physische, psychische und gesellschaftliche Schäden mit sich.

Imam Ibn Abidin schreibt in seinem Buch: „Der Konsum von Haschisch und Opium ist haram. Denn sie verwirren den Verstand und hindern daran, Allah zu gedenken und das Gebet zu verrichten.“

Zusammenfassend: Drogenkonsum schadet sowohl dem Einzelnen als auch der Gesellschaft schwer. Deshalb hat unsere Scharia den Drogenkonsum verboten. Ebenso ist der Handel mit Drogen, ihr Verkauf, Kauf und das Erzielen von Gewinn daraus haram, denn alles, was zum Verbotenen führt, ist selbst verboten.

Medet Qurmaschuly,

„Iman“-Magazin, Nr. 1, 2023

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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