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Was ist das religiöse Urteil über das Blut, das von einer Frau nach einer Fehlgeburt kommt?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Nach den Hanafiten und Hanbaliten gilt das Blut, das von einer Frau nach einer Fehlgeburt kommt, bei der bereits Gliedmaßen wie Hände, Füße oder Finger des Babys erkennbar sind, als Wochenbettblutung (Nifas). Blutungen nach einer Fehlgeburt, bei der solche Gliedmaßen noch nicht ausgebildet sind, gelten als Istihâza (entschuldigtes Blut). (vgl. Merğînânî, el-Hidâye, 1/35; Ibn Qudâma, el-Muğnî, 1/253) Nach den Schafiiten und Malikiten ist jede Art von Fehlgeburt ein Grund für Wochenbettblutung. (Ramli, Nihâyetü’l-muhtâc, 1/323; Desûkî, Hâşiye, 1/174)

Es sollte beachtet werden, dass diese Urteile der Rechtsschulen zu einer Zeit gegeben wurden, als nur durch das Erkennen von Gliedmaßen wie Händen und Füßen festgestellt werden konnte, ob es sich bei dem Ausgeschiedenen um einen Fötus handelt. (vgl. Kâsânî, Bedâ’i, 1/43) Heutzutage kann jedoch unabhängig vom Entwicklungsstadium festgestellt werden, ob es sich bei dem Ausgeschiedenen um einen Fötus handelt, weshalb entsprechend zu verfahren ist. Dementsprechend sollte das Blut, das nach einer Fehlgeburt gesehen wird, auch dann als Wochenbettblutung betrachtet werden, wenn bekannt ist, dass es sich um einen Fötus handelt, unabhängig davon, ob die Organe bereits ausgebildet sind oder nicht.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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