Das Totengebet (Salat al-Janazah) ist eine kollektive Pflicht (fard kifaya). Zu den wichtigsten religiösen Pflichten, die Muslime gegenüber ihren verstorbenen Glaubensgeschwistern erfüllen müssen, gehört das Verrichten des Totengebets und die dafür notwendigen Vorbereitungen. Es genügt, wenn eine einzige Person – unabhängig davon, ob Mann oder Frau – dieses Gebet verrichtet, um die Pflicht für die Gemeinschaft zu erfüllen. Das Totengebet besteht aus Lobpreisung Gottes, Segenswünschen für den Gesandten Allahs (s.a.s.) und Bittgebeten für den Verstorbenen.
Über die Heuchler, die ohne triftigen Grund nicht am Feldzug von Tabuk teilnahmen, heißt es: „Und bete niemals für einen von ihnen, der stirbt, noch stehe an seinem Grab. Denn sie haben Allah und Seinen Gesandten verleugnet und sind als Frevler gestorben.“ (et-Tevbe, 9/84). Dieser Vers weist darauf hin, dass das Totengebet eine Pflicht ist.
Außerdem sagte der Gesandte Allahs (s.a.s.) beim Tod eines Muslims: „Euer Glaubensbruder ist verstorben. Steht auf und verrichtet das Totengebet für ihn.“ (Muslim, Cenâiz, 66 [952]; vgl. Buhârî, Cenâiz, 54 [1320])
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.