Zu Lebzeiten des Propheten (s.a.s.) gab es Gefährten, die als Muezzine berühmt waren. Bilal al-Habashi, Abdullah b. Umm Maktum, Sa’d b. ‘Iz al-Qaraz und Abu Mahzura (Samura b. Mi‘yer) gehören dazu. (Nesâî, Ezân, 9-10 [637-640]; Ibn Madscha, Ezân, 1-3, 6 [706, 708-711, 713, 715, 730]; Taberânî, el-Mu‘cemü’l-kebîr, 6/39-40 [5448, 5449; 5452]) Diese Muezzine riefen den Gebetsruf (Adhan) aus, um auf den Eintritt der Gebetszeit hinzuweisen, und sprachen vor den Pflichtgebeten den Iqama.
In der Praxis zur Zeit des Propheten gibt es keine Hinweise darauf, dass die Muezzine das Tasbihat nach dem Gebet leiteten. Im Laufe der Zeit hat sich diese Praxis jedoch, auch in unserem Land, in einigen Regionen etabliert. Da es aus religiöser Sicht keinen Einwand dagegen gibt, Unwissenden Anleitung zu geben oder das Tasbihat nicht zu vernachlässigen und gemeinsam Allahs zu gedenken und zu beten, kann die heutige Praxis des Muezzins nicht als Bid’a (unerlaubte Neuerung) bezeichnet werden.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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