Gebetszeiten
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Was ist das Urteil darüber, wenn die Nase beim Niederwerfen (Sadschda) den Boden berührt?

Shejire Editorial

Ist das Gebet gültig, wenn die Nase den Boden nicht berührt?

AntwortEditorialShejire Editorial

Eine der Säulen des Gebets ist das Niederwerfen (Sadschda). Im Gebet bezeichnet man es als Sadschda, wenn man nach der Verbeugung (Ruku‘) die Stirn zusammen mit den Füßen, Knien und Händen auf den Boden legt. In jeder Gebetseinheit (Rak‘a) sind zwei Niederwerfungen verpflichtend. Bei der Sadschda müssen Stirn und Nase gemeinsam den Boden berühren. (Merğînânî, el-Hidâye, 1/51; Ibn Qudāma, al-Muġnī, 1/370; Mehmed Zihni, Ni‘met-i Islām, 254-255) Denn der Gesandte Allahs (s.a.s.) legte beim Niederwerfen im Gebet seine Stirn und seine Nase auf den Boden, drückte seine Arme nicht an die Seiten und platzierte seine Hände auf Schulterhöhe. (Tirmidhī, Salāt, 201 [270]) Demnach ist es verpönt (makruh), wenn man ohne Entschuldigung bei der Sadschda nur die Stirn, aber nicht die Nase auf den Boden legt. Dennoch ist das Gebet gültig. Wird jedoch die Stirn nicht auf den Boden gelegt, ist das Gebet ungültig.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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