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Was ist das Urteil über das Errichten von Gräbern oder Mausoleen?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Es gibt aus religiöser Sicht keinen Einwand dagegen, ein Grab zu errichten, um dessen Verschwinden zu verhindern, solange dies ohne Prunk und Verschwendung geschieht. Ebenso ist es erlaubt, am Kopfende des Grabes einen schlichten Stein oder eine ähnliche Tafel mit Angaben zur Identität des Verstorbenen anzubringen. Als der Gefährte Osman b. Maz‘ûn (r.a.) starb, wurde er außerhalb des damaligen Medina begraben. Der Gesandte Allahs (s.a.s.) bat um einen Stein, um die Grabstätte von Osman zu kennzeichnen, und nachdem der Stein gebracht wurde, stellte er ihn an das Kopfende des Grabes und sagte: „Damit markiere ich das Grab meines Bruders, und ich werde diejenigen aus meiner Familie, die sterben, neben ihm bestatten.“ (Ebû Dâvûd, Cenâiz, 63 [3206])

Es wird jedoch nicht als angemessen angesehen, Gräber höher als eine oder zwei Spannen zu errichten, Gebäude oder Kuppeln darüber zu bauen oder auf den Grabsteinen übermäßige Lobpreisungen oder klagende Worte über Tod und Schicksal zu schreiben, die über die Identitätsangaben hinausgehen.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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